Hauptbereich
Hausordnung
Unterrichtsbeginn
- Der Eingang zur Mensa wird um 7:00 Uhr von der Betreuungskraft der Kernzeitbetreuung geöffnet. Die Haupteingangstür öffnet zum Unterrichtsbeginn automatisch von 7:30 bis 8:05 Uhr. Außerdem öffnet die Tür für den Mittagsbetrieb montags bis donnerstags um 13:05 und schließt um 13:20 Uhr. Die Türen an der Mensa und am unteren Pausenhof sind während des Schulbetriebs geschlossen. Die Schüler begeben sich in ihr Klassenzimmer. Falls belegt, halten sie sich in der Mensa auf. Die Schopflocher Schüler, die nicht zur Kernzeitbetreuung angemeldet sind, erscheinen frühestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn.
- Ist der unterrichtende Lehrer 10 Minuten nach dem Läuten noch nicht im Klassenzimmer, informiert der Klassensprecher die Schulleitung. Der Unterricht beginnt mit dem 2. Klingeln.
Unterrichtszeit
- Mit Rücksicht auf den Unterrichtsbetrieb soll lautes Sprechen, Laufen und Spielen auf den Gängen unterbleiben.
- Während Freistunden halten sich die Schüler in dem ihnen zugewiesenen Raum auf. Das Schulgelände darf nur mit besonderer Genehmigung verlassen werden.
- In Klassenräumen, Fluren und auf dem Schulgelände ist das Werfen von Gegenständen verboten.
- Elektronische Geräte wie z.B. Handy oder MP-3-Player dürfen während des Unterrichts, im Schulhaus und auf dem Schulgelände nicht benutzt werden, auch nicht in ausgeschaltetem Zustand sichtbar am Körper getragen werden. Zur Verwahrung können Schließfächer angemietet werden.
- Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, wie z.B. Messer, Waffen (auch Imitationen), Feuerzeuge, Zündhölzer, Feuerwerkskörper, Chemikalien usw. ist untersagt. Verbotene Gegenstände dürfen eingezogen werden.
- Kaugummi kauen ist, abgesehen vom Sportunterricht, geduldet, muss jedoch "unsichtbar" sein.
- In Fachräumen gelten besondere Regelungen zum Essen und Trinken!
Trainingsraum
Um Unterrichtsstörungen zu minimieren, wurde das Trainingsraummodell eingeführt. Dabei gelten folgende drei Grundregeln:
- Jeder Lehrer/in hat das Recht ungestört zu unterrichten.
- Jeder Schüler/in hat das Recht ungestört zu lernen.
- Die Würde des Anderen ist unantastbar.
Pausen
- In den großen Pausen verlassen alle Schüler nach Beendigung des Unterrichts die Klassenräume. Die Lehrer verlassen diese Räume zuletzt und schließen ab. Die Schüler begeben sich jeweils auf den für sie vorgesehenen Pausenhof (bei Regen oder Schnee: Mensa bzw. Klassenzimmer). Die Pausenhofnutzung erfolgt entsprechend eines verbindlichen jahrgangsbezogenen Nutzungsplans, der zu Beginn eines Schuljahres erstellt wird.
- Toilettengänge werden zu Beginn bzw. unmittelbar nach der großen Pause erledigt.
- Das Schulgelände darf ohne Erlaubnis nicht verlassen werden.
- Der Aufenthaltsbereich im unteren Pausenhof ist wie folgt begrenzt:
- Absperrung zum Gehweg
- Zaun.
Der Aufenthaltsbereich im oberen Pausenhof wird begrenzt:
- durch die Kante der Eugen-Hornberger-Halle
- durch den Beginn der Veranstaltungshalle
- In der Mittagspause sind aus Sicherheitsgründen Treppen und Gänge freizuhalten. Die Schüler/innen halten sich in den ihnen zugewiesenen Räumen oder im unteren Pausenhof auf. Wer zu einer Ganztagesklasse angemeldet ist, darf in der Mittagspause das Schulgelände nicht verlassen.
- Nach dem Läuten betreten die Schüler geordnet das Schulhaus und gehen in ihre Klassenzimmer. Unnötiges Herumstehen vor den Klassenzimmern hat zu unterbleiben, damit ein pünktlicher Unterricht gewährleistet ist. Die Lehrer begeben sich zwischen dem ersten und zweiten Läuten ebenfalls ins Klassenzimmer.
- Das Rauchen auf dem Schulgelände und auf dem Weg zur Schule bzw. nach Hause ist auch für Schüler über 16 Jahre nicht erstattet.
- Die Schüler haben den Anweisungen der Aufsichtspersonen sowie des Hausmeisters zu folgen.
Sauberkeit
- Auf die Sauberhaltung des Schulhofs, der Flure, Klassenzimmer und insbesondere der Toiletten ist sorgsam zu achten. Mögliche Konsequenzen: Reinigungspersonal oder Hausmeister helfen.
- Die Klassen übernehmen im zweiwöchigen Wechsel die Aktion "Saubere Schule".
Fahrzeuge
- Fahrräder und Mofas sind an den dafür vorgesehenen Plätzen ordnungs-gemäß abzustellen (Fahrräder in den Fahrradständern, Mofas auf dem Parkplatz). Haftung dafür wird nicht übernommen.
- Das Fahren mit Fahrzeugen jeglicher Art ist auf dem Schulhof während der Unterrichtszeit und während der Pausen nicht gestattet.
- Durch Skateboards, Inline-Skates, Kickboard, City-Roller und dergleichen können Mitschüler/innen gefährdet oder verletzt werden. Deshalb dürfen solche Fahrzeuge nicht in die Schule gebracht werden.
Unterrichtsende
Die Lehrer beenden den Unterricht pünktlich, damit die Schüler die Stühle hoch stellen, die Fenster schließen und das Klassenzimmer in ordentlichem Zustand verlassen können. Die Lehrkraft schließt das Klassenzimmer ab.